Eine Psychotherapie in Angriff zu nehmen erscheint nicht weiter schwierig. Eine
häufig gestellte Frage betrifft die Kosten und die Übernahme der Kosten durch
die Krankenkassen. Im Folgenden erfahren Sie hier, wie und in welchem Rahmen
Therapien abgerechnet werden können.
Kostenübernahme
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme in einer
privatärztlichen Praxis nur selten möglich. Prinzipiell gibt es dafür zwei
Möglichkeiten:
1) Das Kostenerstattungsverfahren
Beim Kostenerstattungsverfahren stelle ich Ihnen die therapeutischen Sitzungen
wie einem privat Versicherten in Rechnung und Sie reichen diese Rechnung bei
Ihrer gesetzlichen Kasse ein.
Prinzipiell steht Ihnen damit auch die Wahl von privatärztlichen Praxen offen
(dies ist im Gesetz ausdrücklich gestattet), allerdings nur, wenn ihre Kasse
vorher zustimmt.
Eine solche Zustimmung soll nur erteilt werden, wenn "medizinisch und soziale
Gründe" dies rechtfertigen. Ein solcher Grund könnten m.E. zum Beispel
unzumutbare Wartezeiten bei gesetzlich abrechnenden Psychotherapeuten sein .
Möglich wäre auch, dass Sie einen Psychotherapeuten mit einer speziellen
Qualifikation aufsuchen möchten, welche in ihrer Region sonst nicht vertreten
ist.
Hierbei sind Sie jedoch von der Entscheidung der Krankenkasse abhängig, welche
der Erfahrung nach leider eher selten positiv ausfallen wird.
Auch wenn Sie das Kostenerstattungsverfahren gewählt haben, ist es folglich
unabdingbar, dass Sie vor Beginn einer Therapie abklären, ob Ihr gesetzliche
Krankenkasse die Kosten einer privatärztlichen Behandlung wie in meiner Praxis
auch übernimmt.
2.) Ausnahmen aufgrund Unterversorgung
In der Theorie ist die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland
sichergestellt. In der Praxis sieht das mitunter anders aus:
Wartezeiten von bis zu einem Jahr weisen auf eine (politisch gewollte)
Unterversorgung hin.
Wenn Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen können, dass Sie bei anderen
Psychotherapeuten unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssten, könnten
Sie unter Umständen auch eine Behandlung bei einem privatärztlich tätigen
Psychotherapeuten erstattet bekommen.
Hierzu sind Sie allerdings ebenso auf Kulanz Ihrer gesetzlichen Kasse angewiesen
- es gilt hier, hartnäckig zu verhandeln. Rechtlich haben Sie zwar einen
Anspruch auf angemessene Versorgung im Krankheitsfall, in der Praxis allerdings
nicht immer einfach umzusetzen.
Die Kosten für eine privat zu erstattende Therapie können bei mir erfragt
werden.